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Formular für Anmerkungen zum Kooperationsprogramm Polen – Sachsen 2021-2027

Formular für Anmerkungen zum Kooperationsprogramm Polen – Sachsen 2021-2027

Informationsklausel[1] 

Hiermit wird Ihnen zur Kenntnis gegeben, dass der Verwalter Ihrer Personaldaten der polnische Minister zuständig für die Regionalentwicklung mit Sitz in Warschau, Wspólna Straße 2/4, ist.
Unten finden Sie alle erforderlichen Informationen darüber, wie Ihre Personaldaten verarbeitet werden.  

  • Ihre Personaldaten werden zum Zweck der Durchführung der öffentlichen Konsultation des Kooperationsprogramms Interreg Polen – Sachsen 2021-2027 verarbeitet.
  • Der Kontakt mit dem Prüfer für Personaldaten ist möglich, indem Sie eine Email an die Adresse IOD@mfipr.gov.pl senden.
  • Die Verarbeitung Ihrer Personaldaten ist rechtsgemäß und erfüllt die Voraussetzungen, die im Art. 6 Abs. 1 Pkt. c der Verordnung über den Personaldatenschutz angegeben sind. Ihre Personaldaten werden zu dem Zweck verarbeitet, so dass der Verwalter seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann sowie werden gemäß den in der Republik Polen geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere gemäß dem Art. 23 a des Gesetzes vom 4. September 1997 über die Aufteilung der öffentlichen Verwaltung (einheitlicher Text: Gesetzblatt 2018, Pos. 762) sowie gemäß dem Art. 14 s des Gesetzes vom 6. Dezember 2006 über die Grundsätze der Durchführung von der Regionalpolitik (einheitlicher Text: Gesetzblatt 2021 Pos. 1057) verarbeitet, so dass das Kooperationsprogramm Interreg Polen – Sachsen 2021-2027 vorbereitet werden kann.     
  • Weil Ihre Personaldaten verarbeitet werden, können die den sonstigen Empfängern oder den anderen Kategorien der Personaldatenempfängern zur Verfügung gestellt werden. Die Empfänger Ihrer Personaldaten können insbesondere die Nationale Behörde, das Gemeinsame Sekretariat, die Hauptmitglieder / die stellvertretenden Mitglieder der Arbeitsgruppe für die Vorbereitung des Kooperationsprogramms Interreg Polen – Sachsen 2021-2027 sowie die für den Empfang der Personaldaten berechtigten Träger sein, in begründeten Fällen und gemäß den entsprechenden Vorschriften.
  • Die Angabe der Personaldaten ist freiwillig, aber unentbehrlich, so dass die Anmerkungen zum dem Entwurf des Kooperationsprogramms Interreg Polen – Sachsen 2021-2027 gemeldet werden können.
  • Ihre Personaldaten werden so lange aufbewahrt werden, bis die Arbeiten an der Vorbereitung des Kooperationsprogramms Interreg Polen – Sachsen 2021-2027 abgeschlossen werden. Danach werden Ihre Personaldaten im entsprechenden Bereich und in dem gemäß der Archivierungsvorschriften angegebenen Zeitraum verarbeitet.
  • Sie haben Recht, in den Inhalt Ihrer Personaldaten Einsicht zu nehmen sowie Ihre Personaldaten zu ergänzen, zu aktualisieren und zu berichtigen. Sie haben Recht, bei der Prüfinstanz – dem Vorsitzenden des Amtes für Personaldatenschutz in der Republik Polen − Klage zu erheben, in der Situation, wenn die Verarbeitung der Personaldaten gegen die Verordnung über den Personaldatenschutz verstößt. In den in den Art. 17 und 18 der Verordnung über den Personaldatenschutz angegebenen Fällen haben Sie Recht, die Entfernung Ihrer Personaldaten zu fordern bzw. die Beschränkung ihrer Verarbeitung zu fordern.
  • Die Verarbeitung Ihrer Personaldaten erfolgt nicht automatisch.  

 

[1] Die Informationspflicht folgt aus dem Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/WE (die allgemeine Verordnung über den Personaldatenschutz).

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